Neuaufnahmen in Schild-NRW 001
Version vom 29. August 2014, 17:32 Uhr von BPanzlaff (Diskussion | Beiträge)
Die Beschreibung des Ablaufes "Neuaufnahmen in Schild-NRW" orientiert sich am Handbuch-Teil 1 aus dem Jahr 2003 ([1]) und versucht die Neuerungen bis zur aktuellen Version aufzunehmen.
Voraussetzung für die Neuaufnahme und damit für den Eintrag der Daten von Schülerinnen und Schüler müssen alle grundlegenden schulspezifischen Eintragungen in Schild-NRW erfolgt sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Menü: Schule.